LG München I: Änderung der Teilungserklärung, Sondernutzungsrecht, Abweichung vom Aufteilungsplan, Miteigentumsanteil, Dachgeschossausbau, Dachgeschosswohnung, Elektronisches Dokument, Grobe Unbilligkeit, Gemeinschaftsordnung, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Wohnzwecke, Mit-Sondereigentum, Streitwert, Elektronischer Rechtsverkehr, Bauliche Veränderung, Kosten des Berufungsverfahrens, Anderer Wohnungseigentümer, Übrige Wohnungseigentümer, Änderung der Zweckbestimmung, Beschlußfassung
Beschluss vom 22.05.2025 – 1 S 9755/24 WEG